Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ hat das Bundeskabinett das nächste Prämienprogramm zur Unterstützung betroffener Unternehmen auf den Weg gebracht. Betriebe, die ihren Ausbildungsbetrieb – trotz wirtschaftlicher Betroffenheit durch Corona – aufrecht erhalten, können sich unter gewissen Bedingungen über Pro-Kopf Prämien für neu abgeschlossene Ausbildungsverträge freuen.
Einzelheiten erläutern die zuständigen Bundesministerium in einem Eckpunktepapier.
Konkret wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
Ausbildungskapazitäten erhalten
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die durch die COVID-19 Krise in erheblichem Umfang betroffen sind, erhalten einen einmaligen Zuschuss i.H.v.
- 2.000 Euro für jeden im Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag, soweit sich das Ausbildungsniveau im Jahr 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren (Durchschnitt der abgeschlossenen Ausbildungsverträge 2017-2019) nicht verringert.
- 3.000 Euro für jeden zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag im Jahr 2020, also bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus.
Voraussetzung ist eine wirtschaftliche Betroffenheit verursacht durch die Corona-Pandemie. Davon ist auszugehen, wenn das Unternehmen in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.
Die Auszahlung erfolgt nach dem Ende der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit. Die Maßnahme ist befristet bis 31. Dezember 2020.
Vermeidung von Kurzarbeit für Auszubildende
Unternehmen, die trotz erheblicher Belastungen durch die Corona-Pandemie den erfolgreichen Abschluss ihrer laufenden Ausbildungsverhältnisse sicherstellen, erhalten eine Förderung in Höhe von 75% der Brutto-Ausbildungsvergütung. Voraussetzung ist ein Arbeitsausfall von mindestens 50% im gesamten Betrieb und die uneingeschränkte Fortsetzung der Arbeitsverhältnisse von Auszubildenden sowie Ausbildern (keine Kurzarbeit). Die Erfüllung der Voraussetzungen muss monatlich geprüft werden.
Die Maßnahme ist befristet bis 31. Dezmeber 2020.
Auftrags- und Verbundausbildung
Auszubildende in KMU, die ihre Ausbildung temporär nicht im eigenen Betrieb weiterführen können, weil der Betrieb vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblicher Auflagen betroffen ist, können im Rahmen der Verbunds- oder Auftragsausbildung ihre Ausbildung in anderen Betrieben, in Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) oder anderen etablierte Ausbildungsdienstleistern fortführen.
Der aufnehmende Betrieb erhält eine 1.500 Euro, ÜBS und Ausbildungsdienstleister werden mit 8.000 Euro unterstützt (Quelle Haufe).
Übernahmeprämie
Betriebe, die Ausbildungsverhältnisse weiterführen, welche aufgrund pandemiebedingter Insolvenz eines anderen Unternehmens (KMU) nicht fortgeführt werden können, erhalten eine Übernahmeprämie in Höhe von 3.000 Euro.
Die Maßnahme ist befristet bis zum 30. Juni 2021.
Weitere Informationen:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind solche mit bis zu 249 Beschäftigten. Als Beschäftigtenzahl wird die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt. Bei verbundenen Unternehmen werden die Beschäftigten der einzelnen Unternehmen zusammen berücksichtigt.
Für die Förderung kommen KMU in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits-und Sozialwesen durchführen. Praktika sind ausgeschlossen. Es wird nur eine Prämie pro Ausbildung gezahlt.
Sollten Sie Fragen hinsichtlich der Azubi-Prämien oder sonstiger steuerlicher Themen haben, melden Sie sich bei uns!
Ihr Team von LKC Schrödinger & Leeb-Wittmann