Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung

Grundsteuerreform 2022 bedeutet:

  • 36 Mio. Grundstücke, Gebäude sowie Land- und forstwirtschaftliche Betriebe müssen deutschlandweit neu bewertet werden
  • Sieben verschiedene Bewertungsmodelle kommen dabei zur Anwendung (abhängig vom Bundesland)
  • Vier Monate Zeit bis zur Abgabe der Festellungserklärungen

Bin ich betroffen?
Was ist zu tun?
Wieviel Zeit bleibt mir?

Zum Formular

Wir geben Ihnen einen Überlick:

Warum wird die Grundsteuer neu geregelt?

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisher gültige Berechnungsmethode der Grundsteuer gekippt.

Die zugrunde liegenden Einheitswerte für Grundstücke wurden seit 1964 nicht mehr angepasst und die steuerliche Bemessungsgrundlage für Grundstücke sei völlig überholt und führe zu gravierenden Ungleichbehandlungen der Grund- und Immobilienbesitzer.

Der Gesetzgeber war deshalb aufgerufen, die Berechnung der Grundsteuer neu zu regeln.

Wie werden Grundstücke in Bayern bewertet?

Neben dem sog. „Bundesmodell“, erlaubt das Grundsteuer-Reformgesetz den Bundesländern auch abweichende Berechnugsmethoden. Bayern hat die sog. Öffnungsklausel genutzt und ein eigenes Berechnungsmodell geschaffen. Ein „reines Flächenmodell“ soll möglichst unbürokratisch und nachvollziehbar sein.

Im Wesentlichen ergibt sich die Grundsteuer aus der Fläche des Grundstücks, der Fläche des Gebäudes und der Art der Nutzung.

Die daraus errechnete Äquivalenzzahl ergibt unter Berücksichtigung der Grundsteuermesszahl sowie des individuellen Hebesatzes der Gemeinde am Ende die Grundsteuer.

Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?

  • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks
  • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
  • Erbbauberechtigte sowie Erbbauverpflichtete
  • Eigentümer von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden

Die Abgabe der Grundsteuererklärung kann grundsätzlich durch den Steuerpflichtigen selbst, einen bevollmächtigten Steuerberater oder eine bevollmächtigte Hausverwaltung erfolgen.

Wann muss eine Grundsteuererklärung abgegeben werden?

Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 vorgesehen. Dabei ist die Übermittlung elektronisch möglich und erfolgt über ELSTER. Bitte beachten Sie, dass ein gültiges ELSTER-Zertifikat vorliegen muss, falls Sie die Übermittlung selbst vornehmen wollen.

Bei Nichtabgabe können Verspätungszuschläge, Zwangsgelder und Schätzungen drohen.

Für welche Objekte muss eine Grundsteuererklärung abgegeben werden?

Für jede wirtschaftliche Einheit muss eine Grundsteuererklärung abgegeben werden. Dabei wird grundsätzlich unterschieden zwischen Grundvermögen oder land- und forstwirtschaftlichem Vermögen. Zur wirtschaftlichen Einheit eines Grundvermögens gehören der Grund und Boden sowie die aufstehenden Gebäudeteile. Wohnungs- und Teileigentum wie z.B. Eigentumswohnungen bilden eine eigene wirtschaftliche Einheit und müssen somit auch separat erklärt werden. Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfasst die betrieblich genutzten Flächen und Gebäude.

Besitzen Sie beispielsweise ein Wohnhaus, zwei Eigentumswohnungen und ein unbebautes Grundstück, müssen Sie insgesamt vier Grundsteuererklärungen einreichen.

Ist die Erklärung nur einmalig abzugeben?

Für alle wirtschaftlichen Einheiten findet auf den 01. Januar 2022 eine Hauptfeststellung statt. Für wirtschaftliche Einheiten findet danach keine weitere Hauptfeststellung mehr statt. Lediglich bei Veränderungen am Grundstück oder Gebäude (Teilung, Baumaßnahmen, Nutzungsänderungen) ist erneut eine Grundsteuererklärung bis 31. März des Folgejahres abzugeben.

Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft finden turnusmäßig weitere Hauptfeststellungen statt (nächste Hauptfeststelung auf den 01. Januar 2029).

Wird die Grundsteuer künftig höher?

Grundsätzlich soll die Reform die Belastung mit Grundsteuer nicht erhöhen, sondern die bisherigen Werte gegen aktuelle Wertermittlungen austauschen, um somit realitätsnaher und somit gem. Art 3. Grundgesetz verfassungskonform zu sein. Im Rahmen der Neuberechnung kann es natürlich dennoch zu einer höheren als auch niedrigeren persönlichen Grundsteuer kommen. Wesentliche Abweichungen sind jedoch vom Gesetzgeber nicht gewünscht.

Was ist zu tun?

Grundsätzlich sollten Sie sich schnellstmöglich entscheiden, ob Sie Ihre Grundsteuererklärung selbst abgeben oder uns mit der Erstellung beauftragen wollen.

Die Anzahl der relevanten Objekte fragen wir bereits bei der Beauftragung ab. Aufgrund der Menge an Erklärungen und des kurzen Zeitfensters zur Abgabe benötigen wir einen gewissen Vorlauf um die rechtzeitige Einreichung für unsere Mandanten gewährleisten zu können.

Wir bitten Sie daher, uns bis spätestens 18. April über folgenden Link zu beauftragen.

Zum Formular

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachdem Ihre Beauftragung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine E-Mail mit den benötigten Unterlagen.

Sofern Sie bereits Mandant bei uns sind, sichten wir vorab die bereits vorhandenen Unterlagen um Ihnen ggf. unnötigen Aufwand ersparen zu können. Halten Sie bitte in jedem Fall einen Auszug aus dem Grundbuch sowie den letzten Einheitswertbescheid Ihres Objekts bereit.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Berechnung unseres Honorares richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und hängt von den zugrunde liegenden Gegenstandswerten ab. In den einfachsten Fällen rechnen wir mit Kosten in Höhe von ca. € 250,00 zzgl. Umsatzsteuer und eventueller Auslagen. 

Verfahrensablauf: Grundsteuer 2025

1.1.2022

Stichtag, auf den die erste Hauptfeststellung entsprechend der neuen Regelungen erfolgt

Ab 1.7.2022

Abgabe der Feststellungserklärung über ELSTER

Z

31.10.2022

Vsl. Ende Abgabezeitraum für Feststellungserklärungen

Bis 31.12.2023

Ermittlung Grundsteuerwert durch Finanzamt

h

Anfang 2024

Bescheide über neue Grundsteuerwerte und -messbeträge ergehen

Bis 31.12.2024

Anpassen der Hebesätze und Versand der neuen Grundsteuerbescheide durch die Städte / Gemeinden

Ab 1.1.2025

Erhebung / Zahlung der neu berechneten Grundsteuer

Beauftragen Sie uns jetzt direkt online mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärungen!

Zum Formular

Beauftragen Sie uns jetzt direkt online mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärungen!

Zum Formular

Anruf bei der Steuerkanzlei in StraubingE-Mail an Steuerberater in StraubingOneclick Addison Portal bei LKC in Straubing