Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt die deutsche Gesellschaft und vor allem auch die Wirtschaft vor ungeahnte Herausforderungen. Vorübergehende Ausgangsbeschränkungen, Ladenschließungen und Tätigkeitsverbote lassen die Umsätze vieler Betriebe, Unternehmer und Selbstständiger urplötzlich in drastischer Höhe einbrechen. Aufgrund laufender Betriebskosten und Ausgaben sind Liquiditätsprobleme und Zahlungsschwierigkeiten häufig unvermeidbar. Um weitreichende Insolvenzen und Entlassungen zu vermeiden, haben sowohl der Bund als auch die Länder verschiedene Unterstützungsprogramme und Erleichterungen zur Abschwächung der negativen Folgen der aktuellen Pandemie ins Leben gerufen.
Die Lage ist aktuell jedoch dynamisch und unübersichtlich. Verschiedenste Soforthilfen, Erstattungen und Erleichterungen wurden bereits umgesetzt und etliche werden aktuell noch diskutiert. Wir verschaffen Ihnen anbei einen hilfreichen Überblick über Möglichkeiten zur Stärkung Ihrer Liquidität!
Soforthilfen, Entschädigungen und Kredite:
Soforthilfepaket Bayern / Bund
Die Bundesmittel aus der „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“stehen seit 30. März zur Verfügung. Die Beantragung erfolgt über den Freistaat Bayern, der die Soforthilfe Bund ab sofort mit dem bereits umgesetzten Soforthilfepakte Bayern „verzahnt“.
Genauer Informationen finden Sie in unserem neuesten News-Beitrag!
Hilfspakete der KfW-Bank und der Landesbanken
Für Unternehmer, Selbstständige oder Freiberufler die sich durch die Corona-Krise in finanzieller Schieflage befinden, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen eines KfW-Sonderprogrammes 2020 günstige und schnell verfügbare Kredite. Die Beantragung der Mittel erfolgt über die Hausbank. Weitere Informationen finden Sie auf der Hompage der KfW sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Vergleichbare Programmme hinsichtlich Kreditvergabe und Risikoübernahme auf Landesebene bietet die LfA Förderbank Bayern.
Steuerliche Maßnahmen
Kurzfristige Liquidität soll vor allem auch durch diverse steuerpolitische Maßnahmen geschaffen werden. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich dazu bereits in einem BMF-Schreiben zu den Erleichterungen und Möglichkeiten für Steuerzahler geäußert. Zusammengefasst können Steuerpflichtige, die von den Auswirkungen des Corona-Virus wirtschaftlich betroffen sind, schnell und unbürokratisch
- Steuervorauszahlungen anpassen
- Steuerzahlungen zinslos stunden
- Vollstreckungsaufschübe beantragen.
Mehr dazu erfahren in unserem gesonderten News-Beitrag „Corona-Krise:Steuerliche Maßnahmen und Möglichkeiten“!
Beantragung von Kurzarbeitergeld
Eine der umfangreichsten Maßnahmen zur Entlastung der Arbeitgeber und Vermeidung von Entlassungen aufgrund der wirtschaftlichen Lage ist die Erleichterung des Zuganges zum Kurzarbeitergeld. Vor allem die Absenkung der Mindestgrenze der betroffenen Mitarbeiter von 30% auf aktuell nur noch 10% ermöglicht vielen Unternehmen die Beantragung des sogenannten KUG. Weitergehende Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit sowie unserem separaten News-Beitrag.
Weitere Maßnahmen?
Neben den hier erläuterten Maßnahmen, die vor allem im Rahmen des Rettungsschirmes der Bundesregierung beschlossen wurden, sind weitere folgende Maßnahmen zur kurzfristigen Schaffung von Liquidität denkbar:
- Prüfen Sie ob ggf. Darlehen tilgungsfrei gestellt und die Raten entsprechend gesenkt werden können.
- Eine zinslose Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Monate März bis Mai 2020 ist möglich, insofern sich Unternehmen aufgrund der Corona-Krise in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden. Dies hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen in einem offiziellen Rundschreiben vom 24.03.2020 bekannt gegeben. Eine hilfreiche Zusammenfassung ist auf der Homepage des Zentralverbandes des deutschen Handwerks verfügbar. Voraussetzung ist, dass vorrangig bereits andere Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. Soforthilfe, Kurzarbeitergeld) beantragt bzw. beansprucht wurden.
- Fragen Sie Ihren Vermieter nach einer Vereinbarung über eine Stundung von Mietzahlungen bzw. Nebenkostenvorauszahlungen.
Um trotz der teilweise erheblichen Verdienstausfälle aufgrund der Corona-Pandemie den laufenden Lebensunterhalt und die Kosten für Unterkunft sicherzustellen, erhalten Selbstständige für sechs Monate erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Anträge werden vorläufig und ohne Offenlegung von Vermögensverhältnissen bewilligt, eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich. Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums sowie der Homepage der ver.di.
Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen natürlich gerne unsterstützend und beratend zur Seite. Auf Anfrage stellen wir umfangreiche Informationsschreiben, vor allem hinsichtlich der Beantragung des Kurzarbeitergeldes sowie der Soforthilfen zur Verfügung. Melden Sie sich jederzeit telefonisch oder per E-mail bei uns!
Wir hoffen unser Beitrag verschafft Ihnen einen hilfreichen Überblick über die aktuell bestehenden Möglichkeiten. Wir bleiben natürlich ständig auf dem Laufenden und aktualisieren unsere News-Beiträge!
Alles Gute und bleiben Sie gesund!