Die Ausbreitung des Corona-Virus scheint mittlerweile zumindest weitestgehend unter Kontrolle zu sein und eine schrittweise Rückkehr in unseren privaten und beruflichen Alltag in greifbarer Nähe. Völlig unbekannt sind aktuell jedoch die Folgen für Wirtschaft und Finanzmärkte. Aktuelle Prognosen machen wenig Hoffnung – Wirtschaftsminister Altmaier hat gestern alarmierende Zahlen präsentiert und von einer bevorstehenden Rezession gesprochen. Die Maßnahmen von Bund und Länder werden von Unternehmern und Betrieben bereitwillig umgesetzt – dafür sprechen rund 400.000 Anträge auf Soforthilfe alleine in Bayern und fast 10 Mio potentiell von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer bundesweit.
Nachdem es im Rahmen der Entwicklung und Implementierung von Hilfsmaßnahmen Ende März/Anfang April Schlag auf Schlag ging, standen die letzten Wochen hauptsächlich im Zeichen von Anpassungen und Klarstellungen hinsichtlich der Antragsvoraussetzungen sowie der praktischen Umsetzung. Dennoch wurden zwischenzeitlich weitere Maßnahmen und Möglichkeiten geschaffen um Unternehmer und Betriebe zu unterstützen oder Steuerzahler zu entlasten.
Im Folgenden wollen wir Sie kurz über die aktuellen Entwicklungen und Neuerungen informieren:
Steuern
Nach wie vor besteht die Möglichkeit, fällige Steuerzahlungen zu stunden, Umsatzsteuervorauszahlungen erstatten zu lassen oder eine bevorstehende Vollstreckung aufzuschieben. Auch Anträge auf Fristverlängerungen werden grundsätzlich wohlwollend genehmigt soweit nachweislich ein Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus besteht. Von einer Stundung ausgenommen sind nach wie vor abzuführende Lohnsteuern – jedoch teilt das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 23.04.2020 mit, dass eine Fristverlängerung hinsichtlich der Abgabe vierteljährlicher oder monatlicher Lohnsteuervoranmeldungen möglich ist.
Mit Schreiben vom 24.02.2020 hat das BMF eine weitere Corona-Sofortmaßnahme umgesetzt. Betroffene Steuerpflichtige können mit Hilfe eines pauschalen Verlustrücktrags erwartete Verluste aus dem Jahr 2020 direkt auf das Vorjahr anrechnen und sich bereits geleistete Vorauszahlungen für das Jahr 2019 erstatten lassen. Der positive Liquiditätseffekt tritt damit – zumindest teilweise – sofort und nicht erst im Rahmen der Veranlagung 2020 ein.
Die Mehrwertsteuer für Gastronomen wird ab 1. Juli auf 7 Prozent statt 19 Prozent herabgesetzt. Betroffen sind nur die Umsätze mit Speisen, Getränke werden weiterhin mit 19% besteuert.
Arbeitnehmer
Das Kurzarbeitergeld soll gestaffelt angehoben werden. Anstatt der bisherigen 60 % (bzw. 67%) des ausgefallenen Nettolohns sollen ab dem 4. Monat der Kurzarbeit 70% (bzw. 77%) und ab dem 7. Monat 80% (bzw. 87%) vo der Agentur für Arbeit erstattet werden. Vorausgesetzt wird ein Entgeltausfall von mindestens 50% in den betroffenen Monaten, unabhängig von den Ausfällen in den Vormonaten. Die Regelung soll rückwirkend zum 01. März inkrafttreten. Details finden Sie auf der Seite der vbw.
Um außerordentliches Engagement einzelner Mitarbeiter während der Corona-Pandemie belohnen zu können, besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Normalverdienst zwischen 01. März und 31. Dezmeber 2020 steuer- und sozialversicherungsfreie Bonuszahlungen i.H.v. bis zu € 1.500 zukommen zu lassen. Auch Minijobber können diese Bonuszahlungen ohne Auswirkung auf Ihre Verdienstgrenze erhalten, wie die Minijob-Zentrale kürzlich bestätigte.
Kredite / Finanzierung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet einen Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern mit 100%iger Haftungsfreistellung. Die Vergabe soll unbürokratisch und vereinfacht stattfinden und erfolgt über die Hausbank. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt der KfW.
Die LfA Förderbank Bayern wird einen Schnellkredit unter analogen Voraussetzungen auch für Kleinstunternehmen anbieten. Das hat die Bayerische Staatsregierung am 07. April 2020 beschlossen. Genaueres finden Sie im Rundschreiben der LfA.
Wir hoffen Ihnen damit einen hilfreichen Überblick über die aktuellen Themen und Neuigkeiten in Sachen Steuern und Wirtschaft verschafft zu haben.
Bei Fragen zu diesen und allen anderen steuerlichen Themen stehen wir natürlich wie gewohnt jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf und verbleiben bis dahin mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund!